(Online-Buchung von Veranstaltungen)
Ehrenburg Betriebs-GmbH
Ehrenburg , 56332 Brodenbach
- im folgenden Anbieter genannt -
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER EHRENBURG BETRIEBS GMBH - D-56332 BRODENBACH/MOSEL, GÜLTIG AB 01.06.2012
1. Nutzung der denkmalgeschützten Burganlage
Die Ehrenburg Betriebs GmbH überlässt dem Besteller die Burganlage Ehrenburg oder Teile der Burganlage zur Nutzung für seine Veranstaltungen. Für die Nutzung dieser Räumlichkeiten entrichtet der Besteller eine Bereitstellungsgebühr an die Ehrenburg Betriebs GmbH. Die Ehrenburg ist ein unter gesetzlichen Schutz gestelltes Denkmal. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die historischen Baulichkeiten und Einrichtungen vor Schädigungen bewahrt bleiben.
2. Bestellungen und Reservierungen
Ein Vertrag zwischen dem Besteller und der Ehrenburg Betriebs GmbH gilt als abgeschlossen nach schriftlicher Auftragserteilung durch den Besteller oder nach mündlicher oder fernmündlicher Auftragserteilung durch den Besteller und schriftlicher Reservierungsbestätigung durch die Ehrenburg Betriebs GmbH. Die in der Auftragserteilung bzw. Reservierungsbestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl ist Grundlage der Berechnung.
2.1. Fälligkeit von Rechnungen
a) Die Dienstleistungsrechnungen der Ehrenburg Betriebs GmbH sind am Veranstaltungstag fällig und per Scheck, per Barzahlung oder per Überweisung, spätestens bis zum 3. Werktag nach Rechnungserhalt auf unser Bankkonto zu begleichen. Auf Wunsch des Bestellers kann vor der Veranstaltung die Berechnung der fixen Kosten erfolgen. Die Berechnung der verbrauchsabhängigen Kosten erfolgt dann nach der Veranstaltung bei Ausgleich innerhalb 14 Tagen.
b) Für die Reservierung kann die Ehrenburg Betriebs GmbH eine Vorauszahlung von 50%¬¬¬ der fixen Veranstaltungskosten verlangen. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung auf dem Konto der Ehrenburg Betriebs GmbH ein, so ist diese zum Vertragsrücktritt berechtigt.
3. Stornierungs- und Umbestellungsregelung
3.1 Veranstaltungen
a) Nach erfolgter schriftlicher Auftragserteilung durch den Besteller oder nach erfolgter mündlicher oder fernmündlicher Auftragserteilung durch den Besteller und darauf folgender schriftlicher Rückbestätigung durch die Ehrenburg Betriebs GmbH gelten folgende Stornierungsregelungen:
Der Besteller erstattet bei Stornierung
- ab dem 56. Tag vor der gebuchten Veranstaltung 50%
- ab dem 28. Tag vor der gebuchten Veranstaltung 75%
- ab dem 14. Tag vor der gebuchten Veranstaltung 100%
der fixen Veranstaltungskosten. Die fixen Veranstaltungskosten beinhalten die gebuchten Programmkosten, Speisenkosten, Bereitstellungskosten, Hotelkosten, bestellte Souvenirs sowie evtl. vereinbarte Pauschalen (Umsatzgarantien). Die nach Verbrauch entstehenden Getränke- und sonstigen Kosten zählen nicht zu den fixen Veranstaltungskosten.
b) Die Ehrenburg Betriebs GmbH berechnet aufgrund der in der Auftragserteilung bestellten Mindestteilnehmerzahl. Bei Unterschreiten der bestellten Mindestteilnehmerzahl werden die oben angegebenen Stornokosten auf die Differenz zwischen bestellter Mindestteilnehmerzahl und tatsächlicher Teilnehmerzahl angewendet und berechnet.
3.2 Vermietungen von Zimmern
a) Ein Vertrag zwischen dem Besteller und der Ehrenburg Betriebs GmbH gilt als abgeschlossen nach schriftlicher Auftragserteilung durch den Besteller oder nach mündlicher oder fernmündlicher Auftragserteilung durch den Besteller und schriftlicher Reservierungsbestätigung durch die Ehrenburg Betriebs GmbH.
b) Der Besteller erstattet bei Stornierung
- ab dem 14. Tag vor dem vereinbarten Ankunftstermin 50% des Gesamtpreises.
- ab dem 7. Tag vor dem vereinbarten Ankunftstermin 75% des Gesamtpreises.
- ab dem 2. Tag vor dem vereinbarten Ankunftstermin 100% des Gesamtpreises.
c) Bis zum 15. Tag vor dem vereinbarten Ankunftstermin ist eine Stornierung der Buchung kostenfrei.
Im Weiteren gelten die Bestimmungen des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA).
5. Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand ist Koblenz.
b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
c) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.